Wann muss ich meinen Zählerstand bekannt geben?

Wann muss ich meinen Zählerstand bekannt geben?

Einmal pro Jahr muss der Zählerstand abgelesen werden. Wobei alle drei Jahre eine Zählerablesung durch den Netzbetreiber (= Mussablese) erfolgt, in den anderen Jahren können Sie selbst eine Ablesung des Zählers durchführen und den Zählerstand übermitteln. Die Bekanntgabe des Zählerstandes kann mittels Zählerablesekarte, über die Nachrichtenfunktion bzw. E-Mail oder im Online Kundencenter erfolgen. Für eine Online-Zählerablese benötigen Sie Ihren Webcode, dieser ergibt sich aus den letzten 6 Zahlen Ihrer Verbrauchsstelle. Übermitteln Sie keinen Jahresverbrauch, wird dieser vom Netzbetreiber rechnerisch ermittelt (= geschätzt).


Sollten Sie bereits über einen "Smart Meter" verfügen und alle technischen Voraussetzungen erfüllt sein ist die Bekanntgabe der Zählerstände nicht notwendig

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