Einmal pro Jahr muss der Zählerstand abgelesen werden. Wobei alle drei Jahre eine Zählerablesung durch den Netzbetreiber (= Mussablese) erfolgt, in den anderen Jahren können Sie selbst eine Ablesung des Zählers durchführen und den Zählerstand übermitteln. Die Bekanntgabe des Zählerstandes kann mittels Zählerablesekarte, über die Nachrichtenfunktion bzw. E-Mail oder im Online Kundencenter erfolgen. Für eine Online-Zählerablese benötigen Sie Ihren Webcode, dieser ergibt sich aus den letzten 6 Zahlen Ihrer Verbrauchsstelle. Übermitteln Sie keinen Jahresverbrauch, wird dieser vom Netzbetreiber rechnerisch ermittelt (= geschätzt).
Sollten Sie bereits über einen "Smart Meter" verfügen und alle technischen Voraussetzungen erfüllt sein ist die Bekanntgabe der Zählerstände nicht notwendig