Sie können den Teilbetrag jederzeit ändern. Jedoch benötigen wir für die Teilbetragsanpassung einen aktuellen Zählerstand. Sie können uns diesen – gemeinsam mit Ihrem gewünschten Teilbetrag – per Chat oder E-Mail übermitteln.
Wichtig: Durch die Herabsetzung des Teilbetrags kann es bei der nächsten Jahresrechnung zu einer Nachzahlung kommen. Diese Nachzahlung ist innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.