Energielieferanten, die 25 GWh oder mehr an österreichische Endenergieverbraucher absetzen, müssen die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen bei ihren eigenen oder fremden Endkunden oder bei sich selbst im Umfang von 0,6 % ihrer Vorjahresenergieabsätze nachweisen.
Große Unternehmen (= Unternehmen mit > 249 Mitarbeiter und einem Umsatz > 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme > 43 Mio. Euro) sind über das Energieeffizienzgesetz verpflichtet, ein Managementsystem zu implementieren oder alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.