Als Betreiber einer Erdgasanlage sind Sie dazu verpflichtet, alle 15 Jahre eine Überprüfung vom Fachmann durchführen zu lassen und als Anlagenbetreiber den Prüfbefund aufzubewahren, falls eine Kontrolle der zuständigen Behörde erfolgt.
Eine regelmäßige Wartung ist Voraussetzung, damit das Heizgerät einwandfrei funktioniert: Nur optimal eingestellte Geräte bieten einen sicheren und effizienten Betrieb.
Eine Anfrage bezüglich der Netzzulässigkeit einer Photovoltaikanlage muss durch den konzessionierten Elektriker bei Netz Burgenland gestellt werden. Netz Burgenland sendet Ihnen ein Fertigstellungsformular zu und gibt die Zählpunktnummer bekannt. ...
Ja, der Gesetzgeber schreibt im Burgenländischen Luftreinhalte-, Heizungsanlagen- und Klimagesetz 2008 vor, dass sämtliche Feuerstätten in regelmäßigen Abständen einer wiederkehrenden Überprüfung zu unterziehen sind, um die für den Umweltschutz ...