10 x deswegen, da für die Ablesung und anschließende Rechnungserstellung Zeit benötigt wird und somit gewährleistet wird, dass alle Zahlungen, welche getätigt wurden, auch verbucht und somit in der Jahresabrechnung berücksichtigt sind. (keine Überschneidungen bei Einzahlung und Rechnungserstellung)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit elektrischer Energie § 80 Pkt. 8.
Modalitäten, zu welchen der Kunde verpflichtet ist, Teilbetragszahlungen zu leisten, wobei eine Zahlung zumindest zehn Mal jährlich jedenfalls anzubieten ist.