Ja, gerne leite ich Ihr Anliegen an unseren Zahlungsverkehr weiter. Diese werden sich gerne mit Ihnen in Verbindung setzen. Wie können wir Sie erreichen?
Lesen Sie die aktuellen Strom- bzw. Erdgaszählerstände am Tag der Haus- bzw. Wohnungsübernahme ab und übermitteln Sie uns diese gemeinsam mit dem Ablesedatum. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Strom und/oder Erdgas bereits eingeschalten sind ...
Die Abbuchungen der Teilbeträge werden einige Tage vor Fälligkeit an die Bank weitergegeben. Die Änderung Ihrer Kontodaten und die Abbuchung können sich daher überschneiden.